Elektrokontrolle

Damit Sie und Ihre Liegenschaft vor Schäden durch Mängel an den elektrischen Einrichtungen geschützt sind, unterstützen wir Sie bei der periodischen Kontrolle.
Elektrokontrolle durch LWA: gerne unterstützen wir Sie, damit die elektrischen Anlagen in Ihrer Liegenschaft vorschriftsgemäss und ohne Mängel sind.

Elektrisches unter Kontrolle?

Als Eigentümer und Eigentümerin einer Liegenschaft tragen Sie die Verantwortung, dass elektrische Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. 

Damit die Sicherheit der elektrischen Installationen in Ihrem Haus gewährleistet ist, wird die vorgeschriebene periodische Kontrolle durch das LWA in seinem Versorgungsgebiet koordiniert.

Wann muss eine Kontrolle erfolgen?

Periodische Elektrokontrollen sind je nach Nutzung der Liegenschaft in unterschiedlichen Jahresabständen fällig. Gängige Nutzungen werden nachfolgend - nicht abschliessend - aufgelistet.

Alle 5 Jahre

  • Hotels
  • Restaurants
  • Schulhäuser
  • Elektrische Installationen nach alter Nullung Schema III

Alle 10 Jahre

  • Bürogebäude
  • Landwirtschaftsbetriebe 
  • Gewerbliche Werkstätte
  • Nasse oder feuergefährdete gewerblich genutzte Anlagen
  • Verkaufslokale
  • Kirchen

Alle 20 Jahre

  • Wohnbauten 

Ablauf und Vorgehen

Gemäss den in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) definierten Kontrollintervalle erhalten Sie vom LWA ein Aufgebot zur Durchführung der periodischen Kontrolle. Als Eigentümer oder Eigentümerin kontaktieren Sie daraufhin einen unabhängigen Kontrolleur. Nach der Kontrolle wird ein Sicherheitsnachweis erstellt, welcher Ihnen und dem LWA als Netzbetreiber zugeschickt wird, sodass eine saubere und unabhängige Sicherheitsdokumentation garantiert ist. Sollten Mängel bestehen, müssen Sie diese vor Ausstellung des Sicherheitsnachweises durch die Elektroinstallationsfirma Ihres Vertrauens beheben lassen.

Der prüfende Elektrokontrolleur ist grundsätzlich frei wählbar, es müssen jedoch folgende Voraussetzungen gewährleistet sein:

  • Der Kontrolleur über eine entsprechende Kontrollbewilligung verfügen
  • Der Kontrolleur muss unabhängig sein

Unter nachfolgendem Link finden Sie alle vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zugelassenen Kontrolleure. Wichtig: unter «Typ» müssen Sie Kontrollbewilligung auswählen. 

Verzeichnis aller zugelassener Elektrokontrolleure

Haben Sie noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Für Informationen über den Ablauf, die Kontrollintervalle oder die berechtigten Kontrolleure wenden Sie sich bitte an Sacha Schranz, Zuständiger für Elektrokontrollen im LWA. 

Sacha Schranz

Sacha Schranz

Fachverantwortlicher Messwesen
033 673 71 20