Gemäss den in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) definierten Kontrollintervallen erhalten Sie vom LWA ein Aufgebot zur Durchführung der periodischen Kontrolle. Als Eigentümer oder Eigentümerin kontaktieren Sie daraufhin einen unabhängigen Kontrolleur. Nach der Kontrolle wird ein Sicherheitsnachweis erstellt, welcher Ihnen und dem LWA als Netzbetreiber zugeschickt wird, sodass eine saubere und unabhängige Sicherheitsdokumentation garantiert ist. Sollten Mängel bestehen, müssen Sie diese vor Ausstellung des Sicherheitsnachweises durch die Elektroinstallationsfirma Ihres Vertrauens beheben lassen.
Der prüfende Elektrokontrolleur ist grundsätzlich frei wählbar, es müssen jedoch folgende Voraussetzungen gewährleistet sein:
- Der Kontrolleur über eine entsprechende Kontrollbewilligung verfügen
- Der Kontrolleur muss unabhängig sein
Unter nachfolgendem Link finden Sie alle vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zugelassenen Kontrolleure. Wichtig: unter «Typ» müssen Sie Kontrollbewilligung auswählen.
Verzeichnis aller zugelassener Elektrokontrolleure