Gemeinsamer Eigenverbrauch

Wenn Sie auf Ihrem Mehrfamilienhaus oder Geschäftsgebäude eine Photovoltaikanlage installiert haben, können Sie den selbst produzierten Strom allen Nachbarn zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen.
Nachbarstrom

Gemeinsamer Eigenverbrauch erklärt

Im Gegensatz zum Eigenverbrauch wird beim gemeinsamen Eigenverbrauch der mit einer PV-Anlage eigenproduzierte Strom nicht selbst genutzt, sondern mit Nachbarn geteilt. Diese können sich innerhalb eines Gebäudes oder eines angrenzenden Areals (z. B. ein Quartier) befinden.

Damit Sie die produzierte Sonnenenergie gemeinsam nutzen können, bietet Ihnen das LWA folgende Lösungen zum gemeinsamen Eigenverbrauch: LWA Nachbarstrom, LWA Nachbarstrom vZEV und LWA Nachbarstrom ZEV.

LWA Nachbarstrom

Mit dem Produkt LWA Nachbarstrom bieten wir ein einfaches Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom. Steht Ihre Solaranlage im Versorgungsgebiet des LWA, dann können Sie den Sonnenstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Mietern, Pächtern, Stockwerkeigentümern oder Nachbaren einfach und unkompliziert innerhalb des Gebäudes nutzen. Je nach Anschlussnetzkonstellation können Sie die Solarstrom-Nutzung zusätzlich mit Gebäuden in der näheren Umgebung erweitern. Auch diese können über eine PV-Anlage verfügen. Die Messung und Abrechnung des Eigenstroms erfolgt dank intelligenten Stromzählern (Smart Meter) des LWA unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Sonnenstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden. 

vZEV

Alternativen

Preise

Im folgenden Produkt- und Preisblatt finden Sie die aktuellen Preise für alle Lösungen zum gemeinsamen Eigenverbrauch.

Vorabklärung und Gründung

  1. Prüfen Sie eigenständig mit dem vZEV-Check auf der Plattform LEGhub, mit welchen Nachbaren Sie eine Gemeinschaft zum Eigenverbrauch gründen könnten.
  2. Danach füllen Sie unser Onlineformular zur Vorabklärung aus. Wir prüfen anschliessend kostenlos und unverbindlich, ob die gewünschte Gemeinschaft gegründet werden kann.
  3. Wir bestätigen Ihnen anschliessend innert 14 Tagen per E-Mail, ob und mit welchen Nachbaren die Gemeinschaft gegründet werden kann. Zusätzlich erhalten Sie bereits die notwendigen Unterlagen für die Gründung. Es handelt sich dabei um:
    • Anmeldung zum Gemeinsamen Eigenverbrauch als PDF oder Onlineformular
    • Anhang mit den möglichen Teilnehmenden als PDF
  4. Sie holen bei allen Grundeigentümern, Mietern und Pächtern die Unterschriften ein und füllen die Anmeldung vollständig aus. Danach reichen Sie die Anmeldung inkl. den unterzeichneten Adressen online ein.
  5. Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn alle Angaben korrekt und die gesetzlichen Anforderung erfüllt sind, stellen wir Ihnen die Bewilligung per E-Mail zu. Gemäss Gesetz muss eine Gemeinschaft zum Eigenverbrauch innerhalb 3 Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden.

Dokumente

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Mit dem neuen Stromgesetz können ab dem 1.1.2026 auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden. Die Teilnehmenden einer LEG profitieren von einem vergünstigten Netznutzungstarif. Das LWA bietet Ihnen für die Gründung, den Betrieb und die Abrechnung solcher Gemeinschaften neue Dienstleistungen an.

Detaillierte Informationen rund um unsere neuen Dienstleistungen folgen an dieser Stelle im Verlauf des Sommers 2025.

Ihre Ansprechperson

Markus Rohrer

Markus Rohrer

Projektleiter Elektro & Solar
033 673 71 16

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