Wenn Sie auf Ihrem Mehrfamilienhaus oder Geschäftsgebäude eine Photovoltaikanlage installiert haben, können Sie den selbst produzierten Strom allen Nachbarn zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen.
Gemeinsamer Eigenverbrauch erklärt
Im Gegensatz zum Eigenverbrauch wird beim gemeinsamen Eigenverbrauch der mit einer PV-Anlage eigenproduzierte Strom nicht selbst genutzt, sondern mit Nachbarn geteilt. Diese können sich innerhalb eines Gebäudes oder eines angrenzenden Areals (z. B. ein Quartier) befinden.
Damit Sie die produzierte Sonnenenergie gemeinsam nutzen können, bietet Ihnen das LWA folgende Lösungen zum gemeinsamen Eigenverbrauch: LWA Nachbarstrom, LWA Nachbarstrom vZEV und LWA Nachbarstrom ZEV.
LWA Nachbarstrom
Mit dem Produkt LWA Nachbarstrom bieten wir ein einfaches Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom. Steht Ihre Solaranlage im Versorgungsgebiet des LWA, dann können Sie den Sonnenstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Mietern, Pächtern, Stockwerkeigentümern oder Nachbaren einfach und unkompliziert innerhalb des Gebäudes nutzen. Je nach Anschlussnetzkonstellation können Sie die Solarstrom-Nutzung zusätzlich mit Gebäuden in der näheren Umgebung erweitern. Auch diese können über eine PV-Anlage verfügen. Die Messung und Abrechnung des Eigenstroms erfolgt dank intelligenten Stromzählern (Smart Meter) des LWA unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Sonnenstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
LWA Nachbarstrom erfordert keine aufwendige Gründung einer rechtlichen Gemeinschaft (wie beim (virtuellen) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (v)ZEV). Die Teilnehmenden bleiben Kunden des LWA und somit in der Grundversorgung. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und kann jederzeit gekündigt werden.
Das LWA liest die Zähler aus und registriert die Verbräuche. Der Stromverbrauch der teilnehmenden Stromkunden wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die Teilnehmer erhalten den Eigenstrom, welcher direkt ab der PV-Anlage verbraucht wird, zu günstigeren Konditionen. Der Preis für diese Energie legt der Produzent fest. Er liegt je nach Wahl des Produzenten immer entweder 5% oder 20% unter den verbrauchsabhängigen Komponenten des Strompreises, den das LWA für den Netzbezug verrechnet. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt das LWA auch die Rechnungsstellung und das Inkasso für den Eigenstrom bei den Teilnehmenden. Hierfür verrechnet sie dem Produzenten eine monatliche Dienstleistungsgebühr pro Teilnehmer. Der Anteil des bezogenen Sonnenstroms wird dem Produzenten quartalsweise weitergereicht.
LWA Nachbarstrom ist ein einfaches Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom, ohne dass Sie sich mit den Nutzern zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen müssen. Falls Sie trotzdem einen Zusammenschluss wünschen, rechnen wir auch diesen mit der Alternative vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ab. Die Bildung eines vZEV ermöglicht es Ihnen auch, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
So funktioniert LWA Nachbarstrom vZEV Ein vZEV kann innerhalb des Gebäudes eingerichtet werden oder auch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus. Auch weitere Solarstromproduzent:innen und Verbraucher:innen im näheren Umkreis können sich zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen.
In einem vZEV werden alle Stromverbrauchsstellen mit intelligenten Stromzählern (Smart Meter) des LWA ausgestattet. Diese erfassen den Verbrauch und senden die Daten an einen zentralen virtuellen Messpunkt. Der Strombezug aus dem LWA-Netz und die Einspeisung werden rechnerisch ermittelt. Alle 15 Minuten wird berechnet, wie viel Strom aus den eigenen Anlagen stammt, wie viel aus dem LWA-Netz bezogen oder Strom zurückgespeist wird. Das LWA als Verteilnetzbetreiber stellt diese Messdaten der vZEV-Verwaltung zur Abrechnung der Strom- und Verwaltungskosten zur Verfügung. Diese Abrechnung übernehmen wir für Sie mit LWA Nachbarstrom vZEV als Dienstleistung.
Das müssen Sie bei der Bildung von LWA Nachbarstrom vZEV beachten
Die teilnehmenden Parteien müssen am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Dies ist in der Regel eine Verteilkabine oder Verteilnetzmuffe.
Der vZEV kann über einen oder mehrere Anschlusspunkte zum LWA verfügen.
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung aller teilnehmenden Parteien betragen.
Es ist in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung erforderlich.
Alle Teilnehmenden müssen die Zustimmung mit ihrer Unterschrift bestätigen.
vZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss unter Verbraucher:innen und Produzenten:innen. Sie treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein gemeinsamer Kunde auf. Einziger Ansprechpartner ist die vZEV-Vertretung.
Die interne Abrechnung ist Sache des vZEV, welche das LWA als Dienstleister für Sie übernimmt.
Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleiben Sache der vZEV.
Die vZEV-Vertretung legt den Strompreis für den Eigenverbrauch innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest (Anwendung der 80% Regel empfohlen).
Vorteile von LWA Nachbarstrom vZEV
Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden
Höhere Vergütung für den Solarstrom im Vergleich zum Rückliefertarif
Keine Investitionen in Messinfrastruktur nötig
Der Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache des LWA
Die vZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso an die Teilnehmenden
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter:innen
Die Bildung eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ermöglicht es Ihnen, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
So funktioniert LWA Nachbarstrom ZEV Beim Produkt LWA Nachbarstrom ZEV müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. Das LWA vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Preis für den innerhalb des ZEV verbrauchten Solarstroms. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt das LWA auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden.
Das müssen Sie bei der Bildung von LWA Nachbarstrom ZEV beachten
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung aller teilnehmenden Parteien betragen.
Es ist in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung erforderlich Zudem sind in der Regel Anpassungen an der Verdrahtung in der Hauptverteilung notwendig.
Die Gründung eines ZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.
ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss unter Verbraucher:innen und Produzenten:innen. Sie treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein gemeinsamer Kunde auf. Einziger Ansprechpartner gegenüber dem ist die ZEV-Vertretung.
Die interne Abrechnung ist Sache des ZEV, welche das LWA als Dienstleister für Sie übernimmt.
Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleiben Sache der ZEV.
Die ZEV-Vertretung legt den Strompreis für den Eigenverbrauch innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest (Anwendung der 80% Regel empfohlen).
Vorteile von LWA Nachbarstrom ZEV
Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden
Höhere Vergütung für den Solarstrom im Vergleich zum Rückliefertarif
Keine eigene Messinfrastruktur nötig
Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache des LWA als Dienstleister
Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso an die Teilnehmenden
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter:innen
Preise
Im folgenden Produkt- und Preisblatt finden Sie die aktuellen Preise für alle Lösungen zum gemeinsamen Eigenverbrauch.
Prüfen Sie eigenständig mit dem vZEV-Check auf der Plattform LEGhub, mit welchen Nachbaren Sie eine Gemeinschaft zum Eigenverbrauch gründen könnten.
Danach füllen Sie unser Onlineformular zur Vorabklärung aus. Wir prüfen anschliessend kostenlos und unverbindlich, ob die gewünschte Gemeinschaft gegründet werden kann.
Wir bestätigen Ihnen anschliessend innert 14 Tagen per E-Mail, ob und mit welchen Nachbaren die Gemeinschaft gegründet werden kann. Zusätzlich erhalten Sie bereits die notwendigen Unterlagen für die Gründung. Es handelt sich dabei um:
Anmeldung zum Gemeinsamen Eigenverbrauch als PDF oder Onlineformular
Anhang mit den möglichen Teilnehmenden als PDF
Sie holen bei allen Grundeigentümern, Mietern und Pächtern die Unterschriften ein und füllen die Anmeldung vollständig aus. Danach reichen Sie die Anmeldung inkl. den unterzeichneten Adressen online ein.
Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn alle Angaben korrekt und die gesetzlichen Anforderung erfüllt sind, stellen wir Ihnen die Bewilligung per E-Mail zu. Gemäss Gesetz muss eine Gemeinschaft zum Eigenverbrauch innerhalb 3 Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden.
Mit dem neuen Stromgesetz können ab dem 1.1.2026 auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden. Die Teilnehmenden einer LEG profitieren von einem vergünstigten Netznutzungstarif. Das LWA bietet Ihnen für die Gründung, den Betrieb und die Abrechnung solcher Gemeinschaften neue Dienstleistungen an.
Detaillierte Informationen rund um unsere neuen Dienstleistungen folgen an dieser Stelle im Verlauf des Sommers 2025.